Das Gäste-Ticket im Landkreis Cochem-Zell
Das Gäste-Ticket gilt ausschließlich im ÖPNV des Landkreises (in Zügen in der 2. Klasse – nicht in IC-Zügen) - auf der Bahnstrecke im Moseltal zwischen den Bahnhöfen Bullay und Moselkern, sowie auf der Pellenz-Eifelbahn zwischen Kaisersesch und Urmersbach. Auf einigen Buslinien (330 Burgenbus, 333 bis Traben-Trarbach und 500 bis Daun) auch darüber hinaus!
Achten Sie darauf, dass das Gäste-Ticket vollständig ausgefüllt ist (mit Stempel des Beherbergungsbetriebes, Name und Wohnort des Gastes mit An- und Abreisedatum). Kann der Abreisetag vorab nicht bestimmt werden, trägt Ihr Gastgeber den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, erhalten Sie ein neues Gäste-Ticket.
Nachträgliche Veränderungen auf dem Gäste-Ticket machen es als Fahrschein ungültig.
Das Gäste-Ticket gilt für die Personenbeförderung. Mitnahme von Fahrrädern ist werktags nach 09.00 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig kostenfrei – soweit es die Kapazitäten der Fahrzeuge ermöglichen (es gibt Sonderbedingungen für RegioRadler – www.regioradler.de ). Nutzen Sie das Gäste-Ticket in der Mittagszeit zwischen 13.00 und 14.00 Uhr nicht.
Für die Mitnahme von Tieren gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) – nur in Boxen / Taschen ist die Mitnahme kostenlos.
Mit dem Gäste-Ticket sollten Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person dabei haben, die auf dem Gäste-Ticket namentlich benannt ist. Kinder ab sechs Jahren benötigen ebenfalls ein Gäste-Ticket.
Bitte beachten Sie die Bedingungen für das Gäste-Ticket. Denken Sie auch daran: Beim Verlassen des Landkreises Cochem-Zell mit Bus und Bahn müssen Sie ein sog. Anschluss-Ticket lösen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier oder fragen Sie einfach bei uns nach.
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